Wechselkennzeichen - was muss ich beachten?

In der Tat sind in Deutschland Regelungen zu beachten, die von den Erwartungen der Autofahrer abweichen können.
Besonders, wenn man dabei die Regeln für die Wechselkennzeichen in einigen unserer Nachbaländer zum Maßstab nimmt, können die deutschen Vorschriften merkwürdig wirken. Wir beantworten Ihnen daher gern die Frage: Wechselkennzeichen - was muss ich beachten?

Welche Fahrzeuge bekommen ein Wechselkennzeichen?

Es klingt verlockend, all seine Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zu fahren. Doch die nationale Gesetzgebung sieht Beschränkungen vor. Zum einen ist das Wechselkennzeichen nicht unbegrenzt gültig. Es gilt nur für zwei Fahrzeuge und vor allem nicht für alle Kfz-Klassen.

Nur Fahrzeuge aus bestimmten Kfz-Klassen können Wechselkennzeichen bekommen. Diese Klassen sind von der EU europaweit einheitlich festgelegt. Wechselkennzeichen dürfen nur die Klassen L, M1 und O1 erhalten, die sind wie folgt definiert:

• L: Zweirädrige + dreirädrige Kfz, sowie leichte vierrädrige Kfz (bis zu maximal 550 kg Leergewicht ), z. B. Quads.
• M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz). Neben PKWs gehören also auch Wohnmobile in diese Klasse.
• O1: Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt.

Für zwei Fahrzeuge aus verschiedenen Klassen gibt es eine schlechte Nachricht: Die Vorschrift besagt auch, dass sich nur Kfz derselben Klasse ein Kennzeichen
teilen dürfen. Ein Wechselkennzeichen kann also für zwei Motorräder oder zwei PKW-Anhänger oder einen PKW zusammen mit einem Wohnmobil genutzt werden.

Da jedes Fahrzeug auch einzeln zum TÜV muss, ist das Nummernschild zweigeteilt. Der große mobile Teil des Kennzeichens enthält das Landeswappen und alle Zeichen bis auf das letzte. Über der Landesplakette definiert ein „W“ das Nummernschild als Wechsel-kennzeichen. An den Fahrzeugen ist zudem der feste
Teil angebracht. Dieser enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens und die Prüfplakette der HU. Obwohl von einem Kennzeichen für zwei Fahrzeuge gesprochen
wird, ist die Ziffer auf dem festen Teil des Schildes für beide Kfz unterschiedlich.

Beispiel: 
Sie haben zwei PKWs, die Sie mit Wechselkennzeichen zulassen wollen. Auf dem Wechselelement stehen beispielsweise die Zeichen B AZ 123. Auf dem fest
angebrachten Schild Ihres ersten Fahrzeugs steht eine 4, auf dem des zweiten eine 5. Bei der Zulassungsstelle sind also zwei PKWs registriert, einer mit dem
Kennzeichen B AZ 1234, der zweite mit B AZ 1235. Der Zusatz H bei Oldtimern ist ebenfalls an der letzten Stelle auf dem festen Element des Nummernschildes
notiert.

Was ist noch zu beachten?

Die wichtigste Einschränkung: Beide Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig gefahren bzw. im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie z. B. den Wagen ohne komplettes Kennzeichen auch nicht auf der Straße parken dürfen. Für Halter ohne eigene Abstellmöglichkeit ein großer Nachteil, sie müssten sich einen Platz auf Privatgelände anschaffen.

Deutsche Autofahrer sparen mit dem Wechselkennzeichen leider auch keine Steuern. Für beide Fahrzeuge muss jeweils der volle Steuersatz bezahlt werden.

Bei Versicherungen können Sie durch das Wechselkennzeichen eventuell einige Euro im Jahr sparen. Da von beiden Kfz jeweils nur eines auf der Straße unterwegs sein darf, vermindert sich das Risiko der Versicherung. Obwohl sich dies durch das Wechselkennzeichen faktisch halbiert, liegen die Ermäßigungen aber deutlich unter 50 Prozent. Meist werden Rabatte zwischen 10 und 25 Prozent angeboten. Hier lohnt der Vergleich mehrerer Angebote.

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